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Stellenmeldepflicht

Anpassungen Meldepflichtiger Stellen ab Januar 2022

Seit Juli 2018 gilt schweizweit Stellenmeldepflicht, bei der Arbeitgeber gewisse Stellen zwingend dem RAV melden müssen. Aufgrund des starken Anstiegs der Arbeitslosigkeit seit März 2020 steigt die Zahl der ab Januar 2021 meldepflichtigen Berufsarten deutlich an. Ab Januar 2021 sind massiv mehr Stellen meldepflichtig. Erfahren Sie hier, was es dabei zu beachten gilt und wie Sie dabei dank Refline Zeit sparen können.

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im Q4 eines Jahres aktualisiert - und gilt für das gesamte nachfolgende Jahr. Um meldepflichtig zu sein, gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.

 

5 Tage Sperrfrist für meldepflichtige Stellen

Seit Juli 2018 müssen offene Stellen in Berufsarten den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden. Die Stellenmeldepflicht bezieht sich auf Berufe, deren Arbeitslosenquote einen gewissen Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Diese meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen. Innert drei Arbeitstagen reicht das RAV Bewerberdossiers bei den Arbeitgebern ein - falls vorhanden. Damit erhalten die Stellensuchenden einen zeitlichen Vorsprung auf dem Stellenmarkt. Diesen können sie nutzen, um sich rasch und aus eigener Initiative auf die freien Stellen zu bewerben.
Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im Q4 eines Jahres aktualisiert - und gilt für das gesamte nachfolgende Jahr. Um der Stellenmeldepflicht unterstellt zu sein, gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.

 

Verletzung der Stellenmeldepflicht: Bussen bis zu CHF 40'000.- 

Unternehmen sind zu einer Meldung verpflichtet. Nur so kann ein Informationsvorsprung für betroffene, stellensuchende Kandidaten und Kandidatinnen gewährleistet werden. Doch was geschieht, wenn eine Stelle nicht gemeldet wird? Bei vorsätzlicher Verletzung der inländischen Stellenmeldepflicht droht einem Unternehmen eine Strafe von bis zu CHF 40'000.-.

 

Anpassung zum 1.1.2022: Diese Berufe fallen neu unter die Stellenmeldepflicht

  • Verkäufer/innen in Handelsgeschäften
  • Fachkräfte in Marketing und Werbung
  • Grafik- und Multimediadesigner/innen
  • Lackierer/innen und verwandte Berufe
  • Reiseverkehrsfachkräfte

 

Stellenmeldepflicht: Das änderte sich am 1.1.2021 ? 

Die Arbeitslosenquote ist seit Beginn der Covid-Pandemie in gewissen Berufsgruppen überdurchschnittlich hoch. Deshalb bleiben alle Berufsarten, die 2021 meldepflichtig waren, weiterhin der Meldepflicht unterstellt. Darunter fallen u.a. folgende Berufsarten:

  • Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
  • technische Verkaufsfachkräfte sowie Arbeitskräfte im Aussendienst
  • Köche, Küchenchefs sowie Servicefachhilfskräfte und Chefs de service, 
  • Reinigungspersonal in Hotels, Büros und ähnlichen Einrichtungen
  • Dachdecker/innen, Bodenleger/innen, Schweisser/innen uvm.

Mehr Informationen zu den meldepflichtigen Berufsarten finden Sie direkt auf der Website des SECO arbeit.swiss.

So unterstützt Sie Refline bei der Stellenmeldepflicht

Refline bietet dank dem Modul Stellenmeldepflicht/AVAM eine enorme Prozessvereinfachung und massive Zeitersparnis. Meldepflichtige Stellen werden automatisch als solche erkannt. Sie können automatisiert und medienbruchfrei dem zuständigen RAV gemeldet und dann besetzt werden. Die gemeldeten Stellen dürfen bis zu einem vom RAV vorgegebenen Zeitpunkt nicht öffentlich ausgeschrieben werden – dieser Zeitpunkt ist nach Ablauf der Sperrfrist von fünf Arbeitstagen. Diese Sperrfrist wird automatisiert in Refline angezeigt. Selbstverständlich kann jedoch die Publikation der registrierten Inserate vorterminiert werden. So wird sie dann per Ablauf der Frist automatisch auf den gewünschten Jobbörsen publiziert werden. Vom RAV übermittelte Bewerbungsdossiers werden in Refline der entsprechenden Stelle übermittelt und können somit effizient weiterbearbeitet werden. Das Anforderungsprofil der Vakanz kann direkt mit den Kandidaten und Kandidatinnen verglichen werden. Dank der automatischen und datenschutzkonformen Historisierung der Daten ist eine Auskunft im Falle eines Audits jederzeit möglich.

Ihre Vorteile:

  • Ein effizienter, einfacher und automatisierter Prozess
  • Maximal effektiv: Kein Mehraufwand durch manuelle Eingabe der Daten 
  • Gesetzeskonformität, Compliance und Datenschutz garantiert

Wie funktioniert das Modul Stellenmeldepflicht von Refline im Detail?
Das Modul bietet unter anderem folgende Leistungen: 

  1. Systemunterstützte Ermittlung des Berufstyps der Stelle
  2. Automatische Erkennung ob Stelle meldepflichtig ist oder nicht
  3. Falls meldepflichtig: medienbruchfreie Übermittlung an JobRoom und RAV
  4. Automatischer Import des Sperrdatums zur Einhaltung der Sperrfrist
  5. Medienplanung: Terminieren der Inseratepublikation auf Jobbörsen und falls gewünscht Publikation auf Intranet
  6. Automatische Publikation des Inserats auf externen Jobbörsen nach Ablauf der Sperrfrist
  7. Automatische Zuweisung der Bewerbungsdossiers zur gemeldeten Stelle

Somit ist die Stellenmeldepflicht ohne Medienbruch, gesetzeskonform und äusserst effizient umsetzbar - das ist für uns mit das Wichtigste. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht persönlich zur Verfügung. Nehmen Sie mit unseren Expertinnen und Experten Kontakt auf!

 

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