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- 15. November 2022
Gehört die Gehaltsangabe auf Stellenanzeigen?
Das Salär gehört in der Schweiz zu den Tabuthemen, über die niemand spricht. Im Rekrutierungsprozess ist die Diskussion des Salärs zwar elementarer Bestandteil einer jeden Vertragsverhandlung. Dennoch halten sich die Unternehmen meist bedeckt- eine Gehaltsangabe auf einem Inserat ist nach wie vor eine Seltenheit. Gleichwohl wird oftmals erwartet, dass die Bewerbenden ihre Lohnvorstellungen bereits bei der Bewerbung mitteilen.
Wäre mehr Transparenz von Seiten der Unternehmen sinnvoll? Was wünschen sich überhaupt die Bewerbenden? Refline schaut genau hin und macht eine Auslegeordnung.
Statt einer konkreten Gehaltsangabe auf dem Stelleninserat ist häufig von „attraktivem Gehalt“ oder „fairer Entlöhnung“ die Rede. Im Gegenzug werden die Bewerbenden oftmals gebeten, bereits bei der Bewerbung einen Gehaltswunsch zu nennen. In der Schweiz wie auch in Deutschland besteht keine Pflicht, das Gehalt auf dem Stelleninserat zu erwähnen. Anders sieht es in unserem Nachbarland Österreich aus – da ist die Angabe des Mindestentgelts seit 2011 Pflicht. Ebenso ist es in England, USA und Australien erforderlich, eine Angabe zum Gehalt anzugeben. Diese Verpflichtung hat zum Ziel, Gehaltstransparenz und Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.
Was wünschen sich die Bewerbenden?
Was wünschen sich denn die Bewerbenden? Studien aus Deutschland zeigen, dass sich über 70% der Befragten für eine Gehaltsangabe auf Stelleninseraten ausspricht¹. Ebenso würden sich dreimal mehr Personen bewerben, falls eine Information zur Vergütung auf dem Inserat verfügbar wäre.
"Studien zeigen: dreimal mehr Bewerbungen
dank Gehaltsangabe auf dem Inserat."
Wie sieht es in der Realität aus?
Die Meinung der Bewerbenden ist zwar klar: eine Gehaltsangabe auf Stelleninseraten ist erwünscht.
Doch die Realität ist eine andere: Das Gehalt ist nach wie vor ein Tabuthema und es ist daher auch nicht erstaunlich, dass kaum ein Stelleninserat mit Gehaltsangabe zu finden ist. Zahlen aus Deutschland belegen, dass nur etwas über 10% der Stellenanzeigen Informationen zu Gehaltsangaben enthalten. Unser Eindruck ist, dass diese Zahl in der Schweiz noch tiefer liegt.
Eine Analyse der Stellenausschreibung all unserer Refline Kundinnen und Kunden zeigt, dass im vergangenen Jahr von rund 40‘000 Inseraten, die unsere Kunden ausgeschrieben haben, kein einziges Inserat eine Angabe zum konkreten Salär erwähnt hatte. Jedoch hat einer unserer Kunden, Familie Wiesner Gastronomie, direkt auf dem Inserat einen Lohnrechner verlinkt.
Manuel Wiesner, Co-Lead Strategy und Innovation und Inhaber der Familie Wiesner Gastronomie sagt dazu²:
“Ich bin mir sicher, in Zukunft führt kein Weg an Lohntransparenz vorbei. In Stellenanzeigen werden zukünftig geschätzte Löhne durch Google for jobs und andere Anbieter aufgeführt werden. Wir machen bereits jetzt den Schritt in die Zukunft und legen die Löhne offen. Hard Facts anstatt Schätzungen und Spekulationen.”
Pro und Contra
Viele Unternehmen sind nach wie vor skeptisch gegenüber der Gehaltsangabe auf dem Inserat. Oft sind es die folgenden Argumente:
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Abschrecken der Bewerbenden durch konkrete Gehaltsangabe auf dem Inserat
Durch eine transparente Angabe des Salärrahmens werden sich nur Personen bewerben, die auch in das Gehaltsgefüge passen. Falls die Salärvorstellungen zwischen dem Bewerbenden und dem Unternehmen zu weit auseinanderliegen, werden sie nicht zueinander finden, auch wenn das Thema erst im dritten Gespräch aufgebracht wird. Dafür sparen Sie und die Bewerbenden Zeit und Ressourcen, wenn diese Informationen von Anfang an klar sind. Die Gehaltsangabe fungiert als eine Art Filter für qualitativ passende Bewerbende und kann durchaus die finale Gehaltsverhandlung erleichtern und für alle Beteiligten fairer gestalten. Zudem dient das Salär als Orientierungshilfe und bessere Verhandlungsbasis. -
Zu starker Fokus auf das Gehalt wodurch andere Vorteile in den Hintergrund treten
Umfragen zeigen, dass das Salär nach wie vor das wichtigste Kriterium bei der Jobsuche ist³. Diese Gehaltsinformation zu „unterschlagen“, macht daher keinen Sinn. Selbstverständlich sollen Sie unbedingt alle weiteren Vorteile auf dem Stelleninserat aufzeigen, die für eine Tätigkeit in ihrer Organisation sprechen. Denn natürlich gilt: schlussendlich zählt das Gesamtpaket der Stelle. Und als Personalverantwortliche stellen Sie wiederum sicher, dass eine Person den Anforderungen entspricht und sich nicht nur wegen des Gehalts auf die Stelle bewirbt. -
Fehlende (interne) Lohntransparenz
Es wird nicht gewünscht, dass bestehende Mitarbeitende den Lohn auf den Inseraten sehen. Sei dies, weil es intern bereits (unerklärliche) Lohndifferenzen gibt, oder weil neue Mitarbeitende nicht in das bestehende Lohngefüge passen.
Voraussetzung für Lohntransparenz ist, dass das Unternehmen auch fair zahlt. Aber dass Fairness in Sachen Gehalt elementar ist, darüber sind wir uns sicher einig. Gehaltstransparenz führt zu mehr Gleichberechtigung.
Wir von Refline finden, dass es keine valablen Argumente gegen Gehaltsangaben in Stellenzeigen gibt. Deshalb bietet die E-Recruiting Lösung Refline auch strukturierte Felder für die Eingabe des Gehaltsrahmens einer Stelle an.
Wir bevorzugen dabei die Variante, bei der ein Lohnband angegeben wird. Dies kann durch einen einfachen Zusatz wie z.B. „Abhängig von Berufserfahrung und Qualifikationen kann das Gehalt entsprechend angepasst werden" ergänzt werden.
Unser Fazit: Mit Gehaltsangaben auf dem Stelleninserat zeigen Sie als Arbeitgeber Transparenz und Fairness in Sachen Lohn und stechen aus der Masse hervor. Und wenn diese Studien wirklich halten was sie versprechen, und Sie dreimal mehr Bewerbungen erhalten- dann tönt dies doch gut, oder?
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[1] https://www.adzuna.de/blog/umfrage-gehaltstransparenz/
https://www.jobware.de/presse/2015/bewerber-fordern-verpflichtende-gehaltsangaben-in-stellenanzeigen
[2]https://www.fwg.ch/files/fwg/Files/Presseberichte/2022.02.01%20Medienmitteilung%20Lohntransparenz%20bei%20der%20Familie%20Wiesner%20Gastronomie.pdf
[3] https://www.stepstone.de/wissen/arbeitgeberattraktivitaet/