- Human Resources
- 9. Juni 2025

Berufliche Wiedereingliederung
So gelingt die Rückkehr für alle Seiten
Die berufliche Wiedereingliederung ist essenziell, um Mitarbeitende nach langer Krankheit oder einem Unfall rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In der Schweiz gibt es klare Vorgaben und Regeln sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, damit dieser Prozess gelingt.
Für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung spielen drei Parteien eine entscheidende Rolle: der Arbeitgeber, die arbeitnehmende Person und ihr privates und berufliches Umfeld sowie die Invalidenversicherung (IV) mit Unterstützung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Bevor es zu einer Wiedereingliederung kommt, ist die Abklärung wichtig, ob der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bereit und befähigt ist, ihre Tätigkeit wieder aufzunehmen. Eine zusätzliche ärztliche Befugnis braucht es zudem bei einem Unfall oder einem Burn-out.
Das können Arbeitgeber für die Eingliederung tun
Es liegt vor allem in den Händen des Arbeitgebers, wie rasch und gut die Reintegration nach einer langen Erkrankung gelingt. Denn das Ziel der Wiedereingliederung ist, dass die betroffene Person weiterhin erwerbstätig sein kann, am besten im bisherigen Job oder zumindest in derselben Branche. Dazu gehören unter anderem die Anpassung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit sowie die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten wie begleitende Massnahmen und, wenn nötig, Umschulungen. Die Ressourcen dazu stehen dem Arbeitgeber durch die Zusammenarbeit mit der IV und dem RAV zur Verfügung.
Was ist im Prozess besonders zu berücksichtigen?
- Kommunikation: Eine offene und kontinuierliche Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer:in und den beteiligten Fachkräften und Institutionen ist essenziell. Nur so lassen sich mögliche Probleme frühzeitig erkennen und lösen.
- Flexibilität: Der Wiedereingliederungsprozess sollte flexibel gestaltet werden, um auf die individuellen Bedürfnisse und die Entwicklung des Mitarbeitenden optimal eingehen zu können.
- Unterstützung: Sowohl physische als auch psychische Unterstützung sind wichtig. Betriebsinterne Programme oder externe Fachkräfte können dabei helfen. Die Kosten für entsprechende Hilfsmittel sowie Anpassungen am Arbeitsplatz übernimmt die IV.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Arbeitgeber sollten sich über die gesetzlichen Vorgaben und Unterstützungsmöglichkeiten informieren, um rechtlich abgesichert zu sein und die bestmögliche Unterstützung bieten zu können.
- Inklusives Arbeitsumfeld schaffen: Werte wie Offenheit, Diversität und ein respektvolles Miteinander sollten in der Unternehmenskultur fest verankert sein, um für eine inklusive Arbeitsumgebung zu sorgen.
Wichtig bei der beruflichen Wiedereingliederung: die Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) spielt in der Schweiz eine entscheidende Rolle bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitenden. Sie bietet finanzielle Unterstützung und verschiedene Massnahmen, um die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu fördern:
- Berufsberatung und Umschulung: Die IV bietet Beratungsdienste und Umschulungsmassnahmen an, um den Betroffenen den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit zu erleichtern, wenn die bisherige Tätigkeit aufgrund der Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Arbeitsplatzanpassungen: Die IV kann finanzielle Unterstützung für die Anpassung des Arbeitsplatzes gewähren, um diesen an die Bedürfnisse des Mitarbeitenden anzupassen. Dies kann technische Hilfsmittel, ergonomische Anpassungen oder bauliche Veränderungen umfassen.
- Eingliederungsmassnahmen: Dazu gehören die berufliche Rehabilitation, Trainingsprogramme und Arbeitseinsätze, die darauf abzielen, die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern und ihre Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Hilfreich für den Neustart: der Wiedereingliederungsplan
Eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung nach langer Abwesenheit erfordert eine sorgfältige Planung und Begleitung – vom Moment des Unfalls oder der Erkrankung bis hin zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsalltag. Ein stufenweiser Wiedereinstieg ist oft der Schlüssel zum Erfolg. Dies bedeutet, dass die betroffene Person zunächst mit reduzierten Arbeitszeiten und angepassten Aufgaben beginnt, die Belastbarkeit schrittweise steigert und sich so langsam wieder an die volle Arbeitsbelastung herantastet. Ausserdem sollte der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin regelmässig hinzugezogen werden. Der oder die Mediziner:in bestimmt auch, wann – und ob überhaupt – die betroffene Person ihre Aufgaben wieder aufnehmen kann.
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