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Inländervorrang

Aktualisierung der Meldepflicht für gewisse Stellen

Am 9. Februar 2014 nahmen die Schweizer Stimmbürger:innen die eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» an. Das Parlament hat darauf einen «Inländervorrang light» in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. Dieser sieht eine Meldepflicht von gewissen Stellen mit einer hohen Arbeitslosigkeit vor. Damit soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden.

Was ist unter dem Begriff Inländervorrang zu verstehen?

Inländervorrang bedeutet, dass Ausländer:innen nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden können, wenn nachgewiesen wird, dass keine dafür geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gefunden werden konnten. Dazu zählen Schweizer:innen, niedergelassene Ausländer:innen sowie Ausländer:innen mit Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit.

Wie wurde der «Inländervorrang light» umgesetzt?

Für bestimmte Stellen besteht demnach eine Stellenmeldepflicht. Seit Juli 2018 gilt für alle Berufsgruppen mit einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote von acht Prozent oder mehr die strikte Einhaltung der Stellenmeldepflicht. Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Meldung bei fünf Prozent der gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote.

Arbeitgeber in Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit (5% und darüber) müssen offene Stellen an die Arbeitsämter melden. Dort stehen die Informationen während fünf Arbeitstagen ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Diese erhalten dadurch einen zeitlichen sowie inhaltlichen Vorsprung bei der Bewerbung.

Im November eines jeden Jahres wird die Liste der meldepflichtigen Stellen zur korrekten Umsetzung des «Inländervorrang light» aktualisiert. Sie gilt dann für das gesamte nachfolgende Jahr.

Die Umsetzung des «Inländervorrang light» definiert auch Ausnahmeregelungen:

  • Beim RAV gemeldete Stellensuchende dürfen jederzeit auch ausserhalb der Stellenmeldepflicht eingestellt werden
  • Ausnahmeregelung gibt es für Kurzeinsätze bis 14 Tage
  • Von der Regelung ausgenommen sind auch nahe Verwandte
  • Lernende nach Abschluss im Betrieb und Mitarbeitende mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit können auch angestellt werden
  • Nachgelesen werden kann alles auch nochmal auf der offiziellen Seite des Bundes

Für eine effiziente Umsetzung bietet Refline das Modul Stellenmeldepflicht/AVAM an.

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